Die Höhe der BAFA-Förderung (staatlicher Anteil des Umweltbonus) hängt vom Nettolistenpreis (d.h. exkl. MwSt) Ihres gewünschten Modells ab.
Bei Auslieferung im Jahr 2022 gelten folgende Richtlinien bei Elektrofahrzeugen:
- Nettolistenpreis bis 40.000€ = 6.000€ BAFA-Förderung
- Nettolistenpreis über 40.000€ = 5.000€ BAFA-Förderung
Einige Plug-in Hybride werden in diesem Jahr noch gefördert, für diese gilt:
- Nettolistenpreis bis 40.000€ = 4.500€ BAFA-Förderung
- Nettolistenpreis über 40.000€ = 3.750€ BAFA-Förderung
Welche Modelle noch förderfähig sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen. Eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge und den entsprechenden Nettolistenpreis finden Sie auf der BAFA-Website.
Zum 01.01.2023 wird die Förderung reformiert:
1. Ab 2023 werden keine Plug-in Hybride mehr gefördert.
2. Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge werden dann wie folgt gefördert:
- Nettolistenpreis bis 40.000€ = 4.500€ BAFA-Förderung
- Nettolistenpreis zwischen 40.000€ und 65.000€ = 3.000€ BAFA-Förderung
3. Ab dem 01.09.2023 kann die Förderung nur noch von Privatpersonen beantragt werden. Das BMWK prüft derzeit noch, ob auch gemeinnützige Organisationen und Kleingewerbetreibende antragsberechtigt bleiben.
Ausblick:
- Ab dem 01.01.2024 werden nur noch Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000€ mit 3.000€ BAFA-Prämie gefördert. Diese kann weiterhin nur von Privatpersonen beantragt werden. Teurere Fahrzeuge werden nicht mehr gefördert.
- Ende 2025 läuft die staatliche Förderung aus.
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(Stand: 27.07.2022)