Die Umweltprämie für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge kann nur dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird. Das BAFA setzt als Voraussetzung für die Förderung fest, dass das Fahrzeug im Inland mindestens sechs Monate auf die antragstellende Person zugelassen sein muss. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasing-Dauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.
Weitere Fördervoraussetzungen können Sie direkt auf der BAFA-Website nachlesen.